Grill und Feuerkorb

Grillen ist erlaubt, wenn für eventuelle Notfälle ein Eimer mit Wasser bereitsteht und die anderen Gäste nicht durch das Grillen gestört werden. Der Grill darf nicht einfach auf den Boden gestellt werden. Verwenden Sie am besten einen Gasgrill. Feuerkörbe sind in diesem bewaldeten Gebiet verboten. 


Bei anhaltend (extrem) heißem und trockenem Wetter können wir Sie darüber informieren, dass das Grillen vorübergehend nicht erlaubt ist.