Grill und Feuerkorb

Grillen ist erlaubt, vorausgesetzt, es steht ein Eimer Wasser für Unfälle bereit und die anderen Gäste werden durch das Grillen nicht gestört. Der Grill darf nicht lose auf den Boden gestellt werden. Feuerkörbe sind auf dem Gelände nicht erlaubt.

Bei anhaltend (extrem) warmem und trockenem Wetter können wir Ihnen mitteilen, dass das Grillen mit Kohlen vorübergehend nicht erlaubt ist.